"LSW" - Der Verband für alle Spielleute in Bayern
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Marschwertung
Marschwertung
Bei der Marschmusikbewertung kommt neben der musikalischen Ausführung dem repräsentativen und geordneten Gesamtbild der Gemeinschaft während des Marschierens eine besondere Bedeutung zu.
Es werden ein oder zwei Musiktitel mit Marschcharakter empfohlen. Ob ein Wechsel der Musiktitel vorgenommen wird, ist dem Teilnehmer freigestellt.
- • Eine Notenvorlage ist nicht erforderlich. Als Intermezzo bei einem Stückwechsel (Zwischenspiel) wird die deutsche Fassung des „Lockmarsches“ empfohlen.
- • Wertungsdauer ca. 5 Minuten.
- • Showelemente jeglicher Art seitens der Musiker sind nicht zugelassen. Cheerleader Majoretten usw. dürfen mit marschieren, haben jedoch keine Auswirkung auf die Bewertung. Durch diese zusätzliche Darbietung darf der Bewegungsfluss des Korps nicht beeinträchtigt werden.
- • Die ausgewählten Musiktitel müssen nicht vollständig gespielt werden. Die Dauer, Anzahl der Wiederholungen etc. obliegt dem Leiter der Musikgruppe und ist direkt abhängig von den örtlichen Gegebenheiten (sprich der Wertungsstrecke, dem Marschtempo, der Schrittlänge etc.). Deshalb kann es auch zur Wiederholung eines oder beider Musiktitel kommen.
Die Kommandos des Stabführers/Dirigenten können akustisch (Ansagen) oder optisch (Stab, Taktstock, etc.) erfolgen. Ob mit Taktstock oder Tambourstab oder .... bleibt dem verantwortlichen Leiter überlassen. Wichtig ist, dass das Korps durch eine deutliche und geordnete Zeichengebung bzw. Kommandogebung in der Lage ist, die Anforderungen auszuführen.
Als Feedback werden den Teilnehmern die Wertungsbögen als Kopie, bzw. ein digitaler Hörmitschnitt mit Kommentaren der Jury zur Verfügung gestellt.
- • Die Wertungsstrecke (Parcours) wird den teilnehmenden Korps etwa 3 Monate vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt.
Bewertungselemente
Folgend näher beschriebene „formale“ Elemente tauchen in der Wertungsstrecke auf und fließen in Bewertung mit ein:
- • Schwenkungen Es sind mindestens jeweils drei Linksschwenkungen und drei Rechtsschwenkungen vorgesehen.
- • Bei einem Musiktitelwechsel (freigestellt) sollte ein 16 Schritt langes Intermezzo (Zwischenspiel) in Form des Lockmarsches (o.ä.) erfolgen. Unmittelbar nach dem Intermezzo beginnt Musikstück
- • Am Ende Anhalten und Front in Richtung der Tribüne. Die Ausführung ist freigestellt. Die Wertung endet mit der Beendigung des Musikvortrages und dem Kommando „Rührt euch“.
- • Der Reihenabstand, dessen Gleichmäßigkeit, der Musikerabstand und dessen Gleichmäßigkeit (Seitenrichtung), die Einhaltung des Gleichschrittes, die Körper-und Instrumentenhaltung, sowie der Gesamteindruck gehen in die Bewertung ein.
Bewertungselemente musikalisch
Folgende Kriterien fließen in die musikalische Bewertung mit ein:
Rhythmik
Tempo
Dynamik
Intonation
Klangbalance
musikalischer Gesamteindruck
Bewertungselemente Stabführung/Dirigent
- • Ausführung der Zeichengebung: Die Zeichengebung (freigestellt) mit dem Tambourstab, Taktstock oder auch ohne Hilfsmittel müssen klar, deutlich und konsistent sein. Das optische Setzen von Orientierungspunkten muss klar erkennbar sein. Im Marsch sind auch verbale/akustische Signale möglich.
- • Reaktion des Spielleutekorps/Orchesters: Das Spielleutekorps/das Orchester muss auf die Zeichen erkennbar reagieren, d.h. die Kommunikation mit den Musikern muss deutlich spürbar sein. Dies gilt nicht nur für die Auf-und Abnahme der Instrumente, sondern auch für die musikalische Führung (z.B. Tempoverzögerung, Wechsel des Musikstils im Marsch, sowie das Ausführen der unterschiedlichen Elemente des Marsches).
- • Haltung/Gesamteindruck: Der Stabführer/Dirigent zeigt Ausstrahlung durch eine ansprechende und ästhetische Körperhaltung sowie kompetentes und konstant sicheres Auftreten während des Vortrages. Als Feedback werden den Teilnehmern die Wertungsbögen als Kopie, bzw. ein digitaler Hörmitschnitt mit Kommentaren der Jury zur Verfügung gestellt.
Weitere Erläuterungen in den Anlagen „Anhang zur Marschordnung“ sowie „Marschstrecke Bayr. Meisterschaft ab 2019“
Marschstrecke beim Wertungsspiel des LSW-Bayern:
Richtlinien, Bewertung, Marschstrecke usw. stammen aus der Wettbewerbsordnung der BDMV für die Deutsche Meisterschaft der Spielleute (Marschmusikwertung) – Liga 2 - und werden vom LSW-Bayern für seine Wertungsspiele voll übernommen.
Beschlossen von der Delegiertentagung am 30.03.2019 in Bad Windsheim