"LSW" - Der Verband für alle Spielleute in Bayern
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Wertungsspielordnung
Spielordnung zur Bayerischen Meisterschaft des Landesverbandes für Spielmannswesen in Bayern e.V. (nachfolgend abgekürzt „LSW Bayern e.V.“)
§ 1 Veranstaltungszeitraum
Im Turnus von zwei Jahren wird ein Wertungsspiel um die „Bayerische Meisterschaften des Landesverbandes für Spielmannswesen in Bayern e.V.“ für Junioren und Senioren durchgeführt.
§ 2 Träger
Träger dieser Bayerischen Meisterschaft ist der LSW Bayern e.V.
§ 3 Bewertung und Ausrichtung
Jeder Mitgliedsverein kann sich schriftlich bei der Geschäftsstelle aufgrund der Ausschreibung für die Ausrichtung bewerben.
§ 4 Auflagen für den Ausrichter
Voraussetzung zur Bewerbung ist die Erfüllung folgender Auflagen:
- Die Veranstaltung soll Samstag stattfinden und soll zwischen 9.00 und 19.00 Uhr abgewickelt werden. Das Wertungsspiel soll um 17.00 Uhr beendet sein, die Siegerehrung sollte spätestens um 18.00 Uhr beginnen. Ein zeitlicher Ablaufplan ist der Geschäftsstelle des LSW Bayern e.V. mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung zu übergeben.
- Der Raum für das Bühnenspiel ist von dem Raum für Bewirtung zu trennen, so dass die Wertungsspiele nicht durch Lärm gestört werden können. Für den Marschwettbewerb ist ein geeigneter Platz (Sportfeld, ausreichend breite Straße, Parkplatz od. ähnl.) zur Verfügung zu stellen.
- Der Ausrichter stellt Pokale und Urkunden.
- Bereitstellung eines geeigneten abgeschlossenen Raumes als Wertungsbüro. Dieses wird in Zusammenarbeit vom Ausrichter mit der Vorstandschaft des LSW Bayern e.V. geleitet. Auf Anforderung sind Hilfskräfte sowie technische Einrichtung (Rechenmaschine, leistungsfähiges Kopiergerät, PC, Drucker, Papier, etc.) vom Ausrichter zur Verfügung zustellen.
- Ton- und Videoaufnahmen für gewerbliche Zwecke sind nicht zulässig. Aufnahmen durch Dritte sind nicht gestattet bzw. bedürfen der Genehmigung des LSW Bayern e.V.
- Es sind genügend Räume für das Einstimmen und Einspielen der teilnehmenden Musikgruppen bereitzuhalten. Für das Wertungsgericht ist in angemessener Entfernung ein störungsfreier Platz mit freier Sicht zur Bühne einzuräumen. Dem Wertungsgericht sind nach Bedarf Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen.
- Die Bühne muss mindestens 10 Meter breit und 8 Meter tief sein. Es sind bereitzustellen: Dirigentenpult und Dirigentenpodest (mindestens 1 mtr x 1 mtr), ausreichende Anzahl Stühle (muss vom Teilnehmer bei Abgabe der Meldung angegeben werden).
§ 5 Vergabe
- Die Delegiertentagung vergibt aufgrund der Tagesordnung die Bayerische Meisterschaft an einen Bewerber zur Ausrichtung mittels einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Es gilt die zum Zeitpunkt der Vergabe der Veranstaltung gültige Satzung sowie die übrigen Bestimmungen des LSW Bayern e.V.
- Nach Vergabe durch die Delegiertentagung kann die Bayerische Meisterschaft nur noch in beiderseitigem Einvernehmen zurückgegeben werden.
§ 6 Teilnahme
- An dem Wertungsspiel können sich alle in Bayern ansässigen sowie auch gebietsfremde Züge/Vereine beteiligen. Gebietsfremde Teilnehmer erhalten eine Wertung, und können nicht den Titel „Bayerischer Meister des LSW“ erringen.
- Das Wertungsspiel um die Bayerische Meisterschaft wird in verschiedenen Instrumentierungsklassen durchgeführt. Jeder Zug kann innerhalb einer Klasse nur einmal starten. Die zulässige Instrumentierung ergibt sich aus dem jeweils gültigen Instrumentenkatalog des LSW Bayern e.V. (siehe Anhang).
- Die Teilnehmer in der Juniorenklasse dürfen am 1.1. des Veranstaltungsjahres noch nicht 21 (einundzwanzig) Jahre alt sein. Außerdem können 3 (drei) Spielleute zusätzlich eingesetzt werden die nicht älter als 27 Jahre (Stichtag 1.1. des Veranstaltungsjahres) sind. Die Jugendlichen und Erwachsenen haben einen gültigen Schüler- oder Personalausweis auf Verlangen vorzuzeigen. Das Alter des Dirigenten oder Stabführers ist nicht begrenzt.
- Jeder Spielmann ist nur für einen Verein startberechtigt.
- Körperbehinderung von Spielleuten, sowie nicht vermeidbare Auffälligkeiten die den Gesamteindruck des Vereines beeinträchtigen könnten, sind vor dem Start der Jury mitzuteilen.
§ 7 Literaturauswahl / Vorlage der Partituren
a) Die Spielmannszüge wählen für ihre Bühnenvorträge die Literatur selbst aus.
b) Vereine dürfen pro Klasse nur ein Stück von der letzten Meisterschaft wieder zum Vortrag bringen.
c) Beim Marschwettbewerb muss ein neues Stück gespielt werden.
d) Die Werke werden nach der gültigen Selbstwahlliste des BDMV in die Klassen 2 (Unterstufe), Klasse 3 (Mittelstufe), Klasse 4 (Oberstufe), und bei Bedarf in Klasse 6 (Höchststufe) eingestuft.
e) Kompositionen die nicht in der Selbstwahlliste aufgeführt sind, müssen 6 Monate vor dem Wettbewerb zur Einstufung an den LSW-Bayern (entsprechende Anschrift wird bekannt gegeben) vorgelegt werden. Die Einstufung wird vom Wertungsrichterobmann, oder von ihm beauftragte Personen vorgenommen.
f) Mindestens 6 Wochen vor der Bayr. Meisterschaft sind zur Konzertwertung drei Partituren je Vortragsstück vorzulegen. Die Takte sind fortlaufend zu nummerieren (5, 10, 15, usw.), bzw. mit Großbuchstaben zu unterteilen.
g) Die Auswahl des Musikstückes (Marsches) für den Marschvortrag ist dem jeweiligen Zug freigestellt. Es sind keine Schwierigkeitsgrade vorgeschrieben. Partitur muss nicht vorgelegt werden.
h) Die urheberrechtlichen Schutzbestimmungen für die Noten der eingereichten Werke werden vom LSW Bayern e.V. gewährleistet. Die eingereichten Noten werden nach der Veranstaltung an den Verein zurückgegeben.
§ 8 Grundlagen der Wertung / Platzierungen
a) Der Leistungsstand wird nach einem Punktesystem (siehe unten) ermittelt.
Punkte Prädikate
90,1 bis 100 mit hervorragendem Erfolg teilgenommen
80,1 bis 90 mit sehr gutem Erfolg teilgenommen
70,1 bis 80 mit guten Erfolg teilgenommen
60,1 bis 70 mit Erfolg teilgenommen
bis 60 teilgenommen
b) Gemäß der ereichten Punktzahl (siehe Anlage 1) werden Prädikate vergeben.
c) Erreichen 2 oder mehrere Züge in einer Klasse die gleiche Punktzahl, so entscheidet über die Platzierung die Einstufung der vorgetragenen Stücke (Höchststufe vor Oberstufe, usw.).
d) Bei Punktgleichheit und gleicher Einstufung der Stücke um den 1. Rang, gibt es in der entsprechenden Klasse mehrere „Bayrische Meister des LSW Bayern e.V.“.
e) Bei Punktgleichheit um andere Plätze, gilt die gleiche Regelung wie unter Punkt „c“, oder Punkt „d“. Die nachfolgenden Ränge laufen in ihrer Reihenfolge weiter.
f) Den Titel “Bayerischer Meister des LSW Bayern e.V.“ kann nur erwerben, wer Musikstücke der Mittelstufe oder Ober- bzw. Höchststufe vorgetragen hat und mindestens die Punktzahl 80,1 (mit sehr gutem Erfolg) erreicht hat. Diese Regelung gilt auch für sämtliche Alleinstarter in ihrer Klasse, unabhängig vom Junioren- oder Seniorenbereich.
g) Bei der Siegerehrung werden keine Ränge und Punkte, sondern nur das erreichte Prädikat bekannt gegeben. Allein bei der Bekanntgabe des “Bayerischer Meister des LSW Bayern e.V.“ wird die erreichte Punktzahl genannt.
h) Jeder Verein erhält eine Urkunde, auf der das erreichte Prädikat der Rang und die Punktzahl vermerkt sind. Zugleich erhält jeder Verein das Gesamtergebnis der Instrumentenklasse in der er angetreten ist.
§ 9 Instrumentale Besetzung
Die zulässige instrumentale Besetzung in den einzelnen Klassen ist im Instrumentenkatalog festgelegt. Änderungen oder Ergänzungen können durch die Delegiertenversammlung jederzeit beschlossen werden.
§ 10 Klassenreihenfolge
Die Klassenreihenfolge wird vom LSW-Bayern e.V. in Absprache mit dem Ausrichter verbindlichen festgelegt und den Teilnehmer rechtzeitig vor dem Wertungsspiel mitgeteilt.
Sollten keine organisatorischen Gründe vorliegen, wird der Start innerhalb einer Klasse vor der Meisterschaft nach Ablauf des Meldeschlusses ausgelost. Nachmeldende Züge werden dem Datum ihrer Meldung nach vor den ersten Starter gesetzt.
§ 11 Darbietungen
- Zur Ermittlung der Ergebnisse bei den Bühnenwettbewerben müssen zwei Darbietungen gespielt werden.
- Spielt ein Verein in mehreren Instrumentierungsklassen (einschließlich Junioren- und Seniorenklassen), darf sich keine Darbietung wiederholen. Eine gleiche Darbietung in einem anderen Arrangement ist ebenfalls untersagt.
- Alle Spielleute müssen während des Vortrages zum Einsatz kommen.
- Auf- und Abmarsch mit Musik sind nicht gestattet und sollen zügig durchgeführt werden. Ein kurzes Anspielen (Akkustikprobe) sowie eine kurze Erläuterung der Vortragsstücke vor Beginn der Wertung sind erlaubt.
- Der Bühnenvortrag ist im Stand oder Sitzen vorzutragen. Alle durch die Sticks möglichen technischen Abläufe müssen in der entsprechenden Partitur stehen.
§ 12 Spieldauer
Die Gesamtvortragsdauer je Verein und Instrumentierungsklasse darf 15 Minuten nicht übersteigen. Die Wertungsrichter können den Vortrag bei Überschreitung abbrechen lassen.
§ 13 Beurteilungskriterien
Bühnenspiel:
Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:
Intonation/Stimmung
- Rhythmik und Zusammenspiel
- Technische Ausführung
- Dynamik und Klangausgleich
- Ton- und Klangqualität
- Phrasierung und Artikulation
- Tempo und Agogik
- Stückwahl im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und Besetzung des Zuges
- Stilempfinden und Interpretation
- Gesamteindruck
Marschwettbewerb:
Bei der Marschmusikbewertung kommt neben der musikalischen Ausführung dem repräsentativen und geordneten Gesamtbild der Gemeinschaft während des Marschierens eine besondere Bedeutung zu.
Musikalische Bewertung
- Rhythmik/Tempo/Dynamik
- Intonation/Klangbalance
- musikalischer Gesamteindruck
Marschtechnische Bewertung
Abstand
- Seitenrichtung
- Gleichschritt / Haltung
- Schwenkungen
- Gleichmäßiges An- und Abmarschieren
- Ausführung Abriss / Zwischenspiel
- Gesamteindruck
Die Bewertungsmodalitäten, Ablauf der Wertung und die Wertungskriterien werden für beide Wettbewerbe im Anhang beschrieben.
- Beratungsgespräch
Die Würdigung des Vortrages findet in einem ausführlichen Beratungsgespräch ihren Niederschlag. Im Zentrum stehen pädagogische Hilfestellungen für die weitere musikalische Arbeit.
§ 14 Kritikspiel
1. Zielsetzung
Das Kritikspiel gibt allen Musiziergemeinschaften die Möglichkeit, sich mit frei gewählten Musikstücken eines beliebigen Schwierigkeitsgrades von einer unabhängigen Fachjury beurteilen zu lassen.
Da hier spiel- und besetzungstechnische Anforderungen nicht durch Schwierigkeitsstufen und Pflichtstücke vorgegeben sind, stellt es sowohl als Alternative wie auch als Einstieg eine ideale Ergänzung zum bestehenden Konzertwertungsspiel dar.
Das Kritikspiel hat ausdrücklich den Charakter eines Beratungsspiels. Damit steht die pädagogische Hilfestellung im Vordergrund.
2. Literaturauswahl
Zum Vortrag kommen mindestens zwei Stücke beliebiger Schwierigkeit und Stilistik. Die ausgewählte Literatur sollte jedoch die musikalische Leitungsfähigkeit des Zuges in geeigneter Weise zum Ausdruck bringen und der Jury eine objektive Einschätzung der gezeigten Leistungen ermöglichen. Die Gesamtvorspielzeit darf maximal 15 Minuten betragen.
3. Bewertungskriterien
Die Beurteilung der musikalischen Leistung geschieht anhand der genannten 10 Kriterien des Bühnenspiels (siehe § 12).
4. Beratungsgespräch
Die Würdigung des Vortrages findet in einem ausführlichen Beratungsgespräch ihren Niederschlag. Im Zentrum stehen pädagogische Hilfestellungen für die weitere musikalische Arbeit sowie die Beratung über die Teilnahme am Konzertwertungsspiel.
5. Urkunde
Jede am Kritikspiel teilnehmende Musiziergemeinschaft erhält eine Urkunde, in der die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt wird.
§ 15 Jury
Es sind nach Möglichkeit Wertungsrichter einzusetzen, die im Besitz eines gültigen Wertungsrichterpasses des LSW Bayern e.V. oder der Bundesvereinigung sind.
Die Jury wird vom LSW Bayern e.V. berufen und besteht aus drei Wertungsrichtern.
Die anfallenden Kosten für Honorare, Tagegelder, Unterkunft, Fahrtkosten übernimmt der Ausrichter.
Die Höhe der Honorierung der Wertungsrichter orientiert sich an den Empfehlungen des Bayr. Blasmusikverbandes.
Zu den Aufgaben der Wertungsrichter gehört auch deren Anwesenheit bei der Besprechung vor dem Wertungsspiel zur Abstimmung und Festlegung letzter Einzelheiten für den ordnungsgemäßen Ablauf. Sie findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Führungskräfte der Teilnehmer, des LSW Bayern e.V. und Organisationspersonal des Veranstalters haben zu dieser Besprechung Zutritt.
§ 16 Eintrittsgelder
Für Besucher der Bühnenwettbewerbe kann der Ausrichter ein Eintrittsgeld erheben.
§ 17 Inkrafttreten
Diese Spielordnung tritt gemäß den Beschlüssen der Delegiertenversammlung vom 21./22. März 1998 in Kraft.
Sie enthält die ergänzenden Änderungen gem. dem Beschluss der Delegierten-Versammlung vom 24. März 2007.
Die Spielordnung wurde auf die jetzige Form durch Beschluss der Delegiertenversammlung am 16. Februar 2008 geändert.
Geändert von der Delegiertentagung am 24.3.2012 in Michelbach.