"LSW" - Der Verband für alle Spielleute in Bayern
Angebote für Kurse und Workshops unter "Lehrgänge"
Instrumentenkatalog
Instrumentenkatalog des Landesverbandes für Spielmannswesen in Bayern e.V.
1 Trommlerkorps (Drumband), offen
Eingesetzt werden können:
alle Schlag- und Effektinstrumente (einschl. Malletinstrumente)
2 Spielmannszüge offen
Eingesetzt werden müssen:
Eine Sorte Querflöten, mit oder ohne Klappen
mindestens zwei verschiedene Schlaginstrumente
Eingesetzt werden können:
Gesamter Querflötensatz, mit oder ohne Klappen
Schlag- und Effektinstrumente (einschließlich Malletinstrumente)
3 Fanfaren- und Hörnerzüge
3.1. Fanfaren- und Hörnerzüge , standard
Eingesetzt werden müssen:
Eine Sorte Blechblasinstrumente ohne Ventile,
Flachtrommel und/oder Paradetrommel und/oder Tenortrommel
(Landsknechttrommel) und/oder Pauken
Eingesetzt werden können:
Große Trommel und Marschbecken, alle Blechblasinstrumente ohne Ventile
3.2. Fanfaren- und Hörnerzüge offen
Eingesetzt werden müssen:
Mindestens zwei verschiedene Arten Blechblasinstrumente, davon mindestens eine Art mit Ventil.
Eingesetzt werden können:
Blechblasinstrumente mit oder ohne Ventile, Schlag- und Effektinstrumente (einschl. Malletinstrumente)
4 Gemischte Fanfaren- und Spielmannszüge
4.1. Gemischte Fanfaren- und Spielmannszüge, standard
Eingesetzt werden müssen:
Eine Sorte Querflöten, mit oder ohne Klappen
Eine Sorte Blechblasinstrumente ohne Ventile
Eingesetzt werden können:
Gesamter Querflötensatz, mit oder ohne Klappen
Alle Blechblasinstrumente ohne Ventile
Schlag- und Effektinstrumente (einschl. Malletinstrumente)
4.2. Gemischte Fanfaren- und Spielmannszüge, offen
Eingesetzt werden müssen:
Eine Sorte Querflöten, mit oder ohne Klappen
Eine Sorte Blechblasinstrumente mit Ventilen
Eingesetzt werden können:
Gesamter Querflötensatz, mit oder ohne Klappen
Alle Blechblasinstrumente mit und ohne Ventile
Schlag- und Effekteninstrumente (einschl. Malletinstrumente)
Verboten sind: Holzblasinstrumente
5 Musikzugklasse
Zugelassen sind alle Musikgruppen, die von der Instrumentierung her in den Klassen 1,2,3.4 und 6 nicht starten können.
6 Historische Ensembles, Schalmei- und Dudelsack-Korps
Zugelassen sind alle Instrumente zur Anlage I dieses Instrumentenkatalogs
7 Marschwertung
Von der Instrumentierung gelten die Klassen 1 bis 6
8 Allgemeine Ausführungsbestimmungen
Grundsätzlich sind in allen Klassen Beschallungsanlagen, elektronische Instrumente, Saiteninstrumente, Tasteninstrumente, alle Instrumente die Stromanschluß brauchen, bzw. Batteriebetrieben sind verboten.
Vokaleinlagen sind erlaubt, soweit diese in der Originalliteratur ausdrücklich enthalten sind.
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