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Aktuelle Termine

09 Feb 2025;
12:00AM
Workshop Tiefes Blech
15 Mär 2025;
12:00AM
Workshop Spielmanns- und Konzertflöte
23 Mär 2025;
12:00AM
Rhythmik-Workshop
05 Apr 2025;
12:00AM
Fahnenschwinger Workshop
05 Apr 2025;
12:00AM
Fahnenschwinger Workshop

LSW-Aktuell

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"LSW" - Der Verband für alle Spielleute in Bayern

Angebote für Kurse und Workshops unter "Lehrgänge"


 

Lehrgänge

 

System der Aus- und Fortbildung in der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV)

Zielgruppe Instrumentalisten Register- und Stimmführer Ausbilder Dirigent Haupt- und nebenberufliche Dirigenten und Musiklehrer

Ausbildung durch den LSW

Stufen E D1 D2 D3 C1 C2 C3 B
allgemeine Zulassungs-voraus-setzungen

Grund-ausbildung  auf dem Instrument.

Ausgebaute Grund-ausbildung auf dem Instrument.

D1

(oder      vergl. Quali- fikation)

D2

(oder     vergl. Quali- fikation)

D2

D3 + C1

Tätigkeit als Ausbilder

mehrj. Erfahrungen        im Ensemble- spiel

D3 + C1

Tätigkeit als Dirigent

mehrj.    Erfahrung            im Ensemble-     spiel

praktizierende Dirigenten
mind. 16 J mind. 17 J mind. 18 J. mind. 19 J.
Lehrgangs-dauer individuell ca. 3 bis 5 Wochenenden 60 - 70 Std. ca. 60 Std. 120 - 140 Std. ca. 200 Std.

Instrumentenkatalog

Instrumentenkatalog des Landesverbandes für Spielmannswesen in Bayern e.V.

 

1 Trommlerkorps (Drumband), offen

Eingesetzt werden können:

alle Schlag- und Effektinstrumente (einschl. Malletinstrumente)

 

2 Spielmannszüge offen

Eingesetzt werden müssen:

Eine Sorte Querflöten, mit oder ohne Klappen

mindestens zwei verschiedene Schlaginstrumente

 

Eingesetzt werden können:

Gesamter Querflötensatz, mit oder ohne Klappen

Schlag- und Effektinstrumente (einschließlich Malletinstrumente)

 

3 Fanfaren- und Hörnerzüge

3.1. Fanfaren- und Hörnerzüge , standard

Eingesetzt werden müssen:

Eine Sorte Blechblasinstrumente ohne Ventile,

Flachtrommel und/oder Paradetrommel und/oder Tenortrommel

(Landsknechttrommel) und/oder Pauken

 

Eingesetzt werden können:

Große Trommel und Marschbecken, alle Blechblasinstrumente ohne Ventile

 

3.2. Fanfaren- und Hörnerzüge offen

Eingesetzt werden müssen:

Mindestens zwei verschiedene Arten Blechblasinstrumente, davon mindestens eine Art mit Ventil.

 

Eingesetzt werden können:

Blechblasinstrumente mit oder ohne Ventile, Schlag- und Effektinstrumente (einschl. Malletinstrumente)

 

4 Gemischte Fanfaren- und Spielmannszüge

4.1. Gemischte Fanfaren- und Spielmannszüge, standard

 

Eingesetzt werden müssen:

Eine Sorte Querflöten, mit oder ohne Klappen

Eine Sorte Blechblasinstrumente ohne Ventile

 

Eingesetzt werden können:

Gesamter Querflötensatz, mit oder ohne Klappen

Alle Blechblasinstrumente ohne Ventile

Schlag- und Effektinstrumente (einschl. Malletinstrumente)

 

4.2. Gemischte Fanfaren- und Spielmannszüge, offen

 

Eingesetzt werden müssen:

Eine Sorte Querflöten, mit oder ohne Klappen

Eine Sorte Blechblasinstrumente mit Ventilen

 

Eingesetzt werden können:

Gesamter Querflötensatz, mit oder ohne Klappen

Alle Blechblasinstrumente mit und ohne Ventile

Schlag- und Effekteninstrumente (einschl. Malletinstrumente)

 

Verboten sind: Holzblasinstrumente

 

5 Musikzugklasse

Zugelassen sind alle Musikgruppen, die von der Instrumentierung her in den Klassen 1,2,3.4 und 6 nicht starten können.

 

6 Historische Ensembles, Schalmei- und Dudelsack-Korps

Zugelassen sind alle Instrumente zur Anlage I dieses Instrumentenkatalogs

 

7 Marschwertung

Von der Instrumentierung gelten die Klassen 1 bis 6

 

8 Allgemeine Ausführungsbestimmungen

Grundsätzlich sind in allen Klassen Beschallungsanlagen, elektronische Instrumente, Saiteninstrumente, Tasteninstrumente, alle Instrumente die Stromanschluß brauchen, bzw. Batteriebetrieben sind verboten.

Vokaleinlagen sind erlaubt, soweit diese in der Originalliteratur ausdrücklich enthalten sind.

 

.

 

 

Anlage zur Wertungsspielordnung - Konzertrwertung

Anlage zur Wertungsspielordnung für Spielmanns- und Fanfarenzüge im Bayr. Blasmusikverband

 

1. Bewertungsmodalitäten

Für jedes Vortragsstück und für jeden Juror wird ein Kritik- und Wertungsbogen (gem. Anhang) vorbereitet. Zusätzlich sind schriftliche Anmerkungen des Jurors möglich und erwünscht. Es wird das 100 Punkte System für die Wertung angewandt, d.h. die Juroren vergeben pro Kriterium maximal 10 Punkte. Die maximale Punktzahl beträgt demnach 100 Punkte für jedes vorgetragene Stück.

Nach Beendigung der Wertungsklasse führt das Wertungsgericht mit jedem Verein ein Wertungsgespräch. Darin sollen Stärken und Schwächen des Vortrages, sowie Anregungen für die weitere musikalische Arbeit gegeben werden.

Das Ergebnis errechnet sich aus der Addition der Punktzahlen der Juroren, wobei n, 5 zu n +1 aufgerundet wird. Danach wird die Summe durch die Anzahl der Wertungsbögen geteilt.

 

2. Ablauf der Wertung

Die Wertung beginnt mit dem Zeichen der Jury

Heruntergefallene Instrumente und Instrumententeile dürfen während der Wertung aufgehoben werden, ohne dass es Einfluss auf die Wertung hat.

Die Wertung erfolgt ab dem ersten Kommando des Stabführers/Dirigenten und endet mit der letzten Aktion des Dirigenten/Stabführers.

In den Spielpausen (also zwischen den einzelnen Vorträgen des Zuges) wird nicht gewertet.

Formale Abläufe haben nur wenig mit der musikalischen Fähigkeit der Teilnehmergruppe zu tun und finden deshalb nur geringe Berücksichtigung.

 

2.1.1.   Wertungskriterien beim Bühnenspiel

Intonation /  Stimmung (soweit anwendbar)

Stimmung der Instrumente, das richtige Treffen und Halten von Tönen, Tonreinheit, Technische Schulung: Ansatz, Atmung

Rhythmus und Zusammenspiel

Umsetzung des rhythmischen Charakters eines Musikstückes. Rhythmik ist ein grundlegendes Strukturelement von gleicher Bedeutsamkeit wie Melodie und Harmonie. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Zusammenspiel

Die Zeitaufteilung, d.h. das Verhältnis der einzelnen Töne zueinander

Die Schwere, d.h. das Verhältnis der Töne und Betonung (schwer – leicht), das bei der zeitlichen Gliederung stets fühlbar mitspricht und auf den körperlichen Bewegungsempfindungen (Herz-, Puls-, Schrittgefühl) beruht.

Das Zeitmaß das die Geschwindigkeit des musikalischen Ablaufs und damit die tatsächliche Dauer der einzelnen Notenwerte regelt.

Technische Ausführung / Bewältigung Schwierigkeitsgrad

Der Schwierigkeitsgrad sollte stets im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Zuges stehen.

Überforderung sollte tunlichst vermieden werden. Leichtere Musiktitel fehlerfrei vorgetragen haben einen höheren Hörgenuss als schwierige, mit vielen Fehlern behaftete Musiktitel

Hier wird auch berücksichtigt, inwieweit der Zug durch Fehlen wichtiger Instrumente (z.B. Stabspiele, Pauken) den Schwierigkeitsgrad „umgangen“ hat.

Dynamik und Klangbalance

Dynamik ist die Differenzierung der Tonstärke (Lautstärke). Ausnutzung der dynamischen Palette und Elemente auf allen Instrumenten.

Klangbalance beschreibt den sinnvollen Ausgleich zwischen den verschiedenen Instrumentengruppen. Räumliche Anpassungsfähigkeit.

Ton- und Klangqualität

Tonqualität ist abhängig von der technischen Schulung (z.B. Atmung, Ansatz, Schlagtechnik) des Musikers.

Die Klangqualität bewertet das Zusammenwirken (klingen) des gesamten Orchesters

Phrasierung und Artikulation

Phrasierung ist die Gliederung eines Stückes, d.h. die dem musikalischen Sinn gemäße Abgrenzung und Verbindung der Einzelteile (Motiv, Phrase, Periode), aus denen ein zusammenhängender Satz besteht. Dieses ist die Vorbedingung für den sinnvollen Vortrag eines Musikstückes.

Artikulation ist die Kunst sinnvoll zu gliedern und durch die Art der gegenseitigen Abgrenzung einzelner Töne (Akkorde) Ausdruck zu verleihen

Tempo und Agogik

Einhaltung und Gleichmäßigkeit der gewählten oder vorgegebenen Tempi

Stückwahl im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und Besetzung des Zuges

Mit diesem Kriterium werden die zuvor genannten Punkte zusammengefasst und ein Gesamturteil zur technischen Schulung wiedergegeben.

Stilempfinden und Interpretation

Einhaltung und Bewältigung der Notation unter Berücksichtigung möglicher sinnvoller künstlerischer Freiheiten. Nähe zum Original bei Transkriptionen oder Bearbeitungen. Interpretation und Gestaltung eines Musikstückes.

Ausgewogene und angepasste instrumentale Besetzung.

Mit einer der Epoche und Musikrichtung entsprechenden Stilistik.

Gesamteindruck

Wirkung der Darbietung, musikalisch sinnvolle Aufstellung der Gruppe, instrumentengerechte Haltung der Instrumente, Selbstdarstellung der Gruppe

Wertungsspielordnung

Spielordnung zur Bayerischen Meisterschaft des Landesverbandes für Spielmannswesen in Bayern e.V. (nachfolgend abgekürzt „LSW Bayern e.V.“)

 

§  1 Veranstaltungszeitraum

Im Turnus von zwei Jahren wird ein Wertungsspiel um  die „Bayerische Meisterschaften des Landesverbandes für Spielmannswesen in Bayern e.V.“ für Junioren und Senioren durchgeführt.

 

§ 2 Träger

Träger dieser Bayerischen Meisterschaft ist der LSW Bayern e.V.

 

§ 3 Bewertung und Ausrichtung

Jeder Mitgliedsverein kann sich schriftlich bei der Geschäftsstelle aufgrund der Ausschreibung für die Ausrichtung  bewerben.

 

§ 4 Auflagen für den Ausrichter

Voraussetzung zur Bewerbung ist die Erfüllung folgender Auflagen:

  1. Die Veranstaltung soll Samstag stattfinden und soll zwischen 9.00 und 19.00 Uhr abgewickelt werden. Das Wertungsspiel soll um 17.00 Uhr beendet sein, die Siegerehrung sollte spätestens um 18.00 Uhr beginnen. Ein zeitlicher Ablaufplan ist der Geschäftsstelle des LSW Bayern e.V. mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung zu übergeben.
  2. Der Raum für das Bühnenspiel ist von dem Raum für Bewirtung zu trennen, so dass die Wertungsspiele nicht durch Lärm gestört werden können. Für den Marschwettbewerb ist ein geeigneter Platz (Sportfeld, ausreichend breite Straße, Parkplatz od. ähnl.) zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Ausrichter stellt Pokale und Urkunden.
  4. Bereitstellung eines geeigneten abgeschlossenen Raumes als Wertungsbüro. Dieses wird in Zusammenarbeit vom Ausrichter mit der Vorstandschaft des LSW Bayern e.V. geleitet. Auf  Anforderung sind Hilfskräfte sowie technische Einrichtung (Rechenmaschine, leistungsfähiges Kopiergerät, PC, Drucker, Papier, etc.) vom Ausrichter zur Verfügung zustellen.
  5. Ton- und Videoaufnahmen für gewerbliche Zwecke sind nicht zulässig. Aufnahmen durch Dritte sind nicht gestattet bzw. bedürfen der Genehmigung des LSW Bayern e.V.
  6. Es sind genügend Räume für das Einstimmen und Einspielen der teilnehmenden Musikgruppen bereitzuhalten. Für das Wertungsgericht ist in angemessener Entfernung ein störungsfreier Platz mit freier Sicht zur Bühne einzuräumen. Dem Wertungsgericht sind nach Bedarf Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen.
  7. Die Bühne muss mindestens 10 Meter breit und 8 Meter tief sein. Es sind bereitzustellen: Dirigentenpult und Dirigentenpodest (mindestens 1 mtr x 1 mtr), ausreichende Anzahl Stühle (muss vom Teilnehmer bei Abgabe der Meldung angegeben werden).

 

§ 5 Vergabe

  1. Die Delegiertentagung vergibt aufgrund der Tagesordnung die Bayerische Meisterschaft an einen Bewerber zur Ausrichtung mittels einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Es gilt die zum Zeitpunkt der Vergabe der Veranstaltung gültige Satzung sowie die übrigen Bestimmungen des LSW Bayern e.V.
  2. Nach Vergabe durch die Delegiertentagung kann die Bayerische Meisterschaft nur noch in beiderseitigem Einvernehmen zurückgegeben werden.

 

§ 6  Teilnahme

  1. An dem Wertungsspiel können sich alle in Bayern ansässigen sowie auch gebietsfremde Züge/Vereine beteiligen. Gebietsfremde Teilnehmer erhalten eine Wertung,  und können nicht den Titel „Bayerischer Meister des LSW“ erringen.
  2. Das Wertungsspiel um die  Bayerische Meisterschaft wird in verschiedenen Instrumentierungsklassen durchgeführt. Jeder Zug kann innerhalb einer Klasse nur einmal starten. Die zulässige Instrumentierung ergibt sich aus dem jeweils gültigen Instrumentenkatalog des LSW Bayern e.V. (siehe Anhang).
  3. Die Teilnehmer in der Juniorenklasse dürfen am 1.1. des Veranstaltungsjahres noch nicht 21 (einundzwanzig) Jahre alt sein. Außerdem können 3 (drei) Spielleute zusätzlich eingesetzt werden die nicht älter als 27 Jahre (Stichtag 1.1. des Veranstaltungsjahres) sind. Die Jugendlichen und Erwachsenen haben einen gültigen Schüler- oder Personalausweis auf Verlangen vorzuzeigen. Das Alter des Dirigenten oder Stabführers ist nicht begrenzt.
  4. Jeder Spielmann ist nur für einen Verein startberechtigt.
  5. Körperbehinderung von Spielleuten, sowie nicht vermeidbare Auffälligkeiten die den Gesamteindruck des Vereines beeinträchtigen könnten, sind vor dem Start der Jury mitzuteilen.

 

§ 7 Literaturauswahl / Vorlage der Partituren

a) Die Spielmannszüge wählen für ihre Bühnenvorträge die Literatur selbst aus.

b) Vereine dürfen pro Klasse nur ein Stück von der letzten Meisterschaft wieder zum Vortrag bringen.

c) Beim Marschwettbewerb muss ein neues Stück gespielt werden.

d) Die Werke werden nach der gültigen Selbstwahlliste des BDMV in die Klassen 2 (Unterstufe), Klasse 3 (Mittelstufe), Klasse 4 (Oberstufe), und bei Bedarf in Klasse 6 (Höchststufe)  eingestuft.

e) Kompositionen die nicht in der Selbstwahlliste aufgeführt sind, müssen 6 Monate vor dem Wettbewerb zur Einstufung an den LSW-Bayern (entsprechende Anschrift wird bekannt gegeben) vorgelegt werden. Die Einstufung wird vom Wertungsrichterobmann, oder von ihm beauftragte Personen vorgenommen.

f) Mindestens 6 Wochen vor der Bayr. Meisterschaft sind zur Konzertwertung drei Partituren je Vortragsstück vorzulegen. Die Takte sind fortlaufend zu nummerieren (5, 10, 15, usw.), bzw. mit Großbuchstaben zu unterteilen.

g) Die Auswahl des Musikstückes (Marsches) für den Marschvortrag ist dem jeweiligen Zug freigestellt. Es sind keine Schwierigkeitsgrade vorgeschrieben. Partitur muss nicht vorgelegt werden.

h) Die urheberrechtlichen Schutzbestimmungen für die Noten der eingereichten Werke werden vom LSW Bayern e.V. gewährleistet. Die eingereichten Noten werden nach der Veranstaltung an den Verein zurückgegeben.

 

§ 8    Grundlagen der Wertung / Platzierungen

a) Der Leistungsstand wird nach einem Punktesystem (siehe unten) ermittelt.

 

Punkte                           Prädikate

90,1 bis 100                   mit hervorragendem Erfolg teilgenommen

80,1 bis 90                     mit sehr gutem Erfolg teilgenommen

70,1 bis 80                     mit guten Erfolg teilgenommen

60,1 bis 70                     mit Erfolg teilgenommen

bis 60                             teilgenommen

 

b) Gemäß der ereichten Punktzahl (siehe Anlage 1) werden Prädikate  vergeben.

c) Erreichen 2 oder mehrere Züge in einer Klasse die gleiche Punktzahl, so entscheidet über die Platzierung die Einstufung der vorgetragenen Stücke (Höchststufe vor Oberstufe, usw.).

d) Bei Punktgleichheit und gleicher Einstufung der Stücke um den 1. Rang, gibt es in der entsprechenden Klasse mehrere „Bayrische Meister des LSW Bayern e.V.“.

e) Bei Punktgleichheit um andere Plätze, gilt die gleiche Regelung wie unter Punkt „c“, oder Punkt „d“. Die nachfolgenden Ränge laufen in ihrer Reihenfolge weiter.

f) Den Titel “Bayerischer Meister des LSW Bayern e.V.“ kann nur  erwerben, wer Musikstücke der Mittelstufe oder  Ober- bzw. Höchststufe vorgetragen hat und  mindestens die Punktzahl 80,1 (mit sehr gutem Erfolg) erreicht hat. Diese Regelung gilt auch für sämtliche Alleinstarter in ihrer Klasse, unabhängig vom Junioren- oder Seniorenbereich.

g) Bei der Siegerehrung werden keine Ränge und Punkte, sondern nur das erreichte Prädikat bekannt gegeben. Allein bei der Bekanntgabe des  “Bayerischer Meister des LSW Bayern e.V.“ wird die erreichte Punktzahl genannt.

h) Jeder Verein erhält eine Urkunde, auf der das erreichte Prädikat der Rang und die Punktzahl vermerkt sind. Zugleich erhält jeder Verein das Gesamtergebnis der Instrumentenklasse in der er angetreten ist.

 

§ 9  Instrumentale Besetzung

Die zulässige instrumentale Besetzung in den einzelnen Klassen ist im Instrumentenkatalog festgelegt. Änderungen oder Ergänzungen können durch die Delegiertenversammlung jederzeit beschlossen werden.

 

§ 10  Klassenreihenfolge

Die Klassenreihenfolge wird vom LSW-Bayern e.V. in Absprache mit dem Ausrichter verbindlichen festgelegt und den Teilnehmer rechtzeitig vor dem Wertungsspiel mitgeteilt.

Sollten keine organisatorischen Gründe vorliegen, wird der Start innerhalb einer Klasse  vor der Meisterschaft nach Ablauf des Meldeschlusses ausgelost. Nachmeldende Züge werden dem Datum ihrer Meldung nach vor den ersten Starter gesetzt.

 

§ 11  Darbietungen

  1. Zur Ermittlung der Ergebnisse bei den Bühnenwettbewerben  müssen zwei Darbietungen gespielt werden.
  2. Spielt ein Verein in mehreren Instrumentierungsklassen (einschließlich Junioren- und Seniorenklassen), darf sich keine Darbietung wiederholen. Eine gleiche Darbietung in einem anderen Arrangement ist ebenfalls untersagt.
  3. Alle Spielleute müssen während des Vortrages zum Einsatz kommen.
  4. Auf- und Abmarsch mit Musik sind nicht gestattet und sollen zügig durchgeführt werden. Ein kurzes Anspielen (Akkustikprobe) sowie eine kurze Erläuterung der Vortragsstücke vor Beginn der Wertung sind erlaubt.
  5. Der Bühnenvortrag ist im Stand oder Sitzen vorzutragen. Alle durch die Sticks möglichen technischen Abläufe müssen in der entsprechenden Partitur stehen.

 

§ 12  Spieldauer

Die Gesamtvortragsdauer je Verein und Instrumentierungsklasse darf 15 Minuten nicht übersteigen. Die Wertungsrichter können den Vortrag bei Überschreitung abbrechen lassen.

 

§ 13  Beurteilungskriterien

 

Bühnenspiel:

Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:

Intonation/Stimmung

  • Rhythmik und Zusammenspiel
  • Technische Ausführung
  • Dynamik und Klangausgleich
  • Ton- und Klangqualität
  • Phrasierung und Artikulation
  • Tempo und Agogik
  • Stückwahl im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und Besetzung des Zuges
  • Stilempfinden und Interpretation
  • Gesamteindruck

 

Marschwettbewerb:

Bei der Marschmusikbewertung kommt neben der musikalischen Ausführung dem repräsentativen und geordneten Gesamtbild der Gemeinschaft während des Marschierens eine besondere Bedeutung zu.

Musikalische Bewertung

  • Rhythmik/Tempo/Dynamik
  • Intonation/Klangbalance
  • musikalischer Gesamteindruck

Marschtechnische Bewertung

Abstand

  • Seitenrichtung
  • Gleichschritt / Haltung
  • Schwenkungen
  • Gleichmäßiges An- und Abmarschieren
  • Ausführung Abriss / Zwischenspiel
  • Gesamteindruck

 

Die Bewertungsmodalitäten, Ablauf der Wertung und die Wertungskriterien werden für beide Wettbewerbe im Anhang beschrieben.

  • Beratungsgespräch

Die Würdigung des Vortrages findet in einem ausführlichen Beratungsgespräch ihren Niederschlag. Im Zentrum stehen pädagogische Hilfestellungen für die weitere musikalische Arbeit.

 

 

§ 14 Kritikspiel

 

1. Zielsetzung

Das Kritikspiel gibt allen Musiziergemeinschaften die Möglichkeit, sich mit frei gewählten Musikstücken eines beliebigen Schwierigkeitsgrades von einer unabhängigen Fachjury beurteilen zu lassen.

Da hier spiel- und besetzungstechnische Anforderungen nicht durch Schwierigkeitsstufen und Pflichtstücke vorgegeben sind, stellt es sowohl als Alternative wie auch als Einstieg eine ideale Ergänzung zum bestehenden Konzertwertungsspiel dar.

Das Kritikspiel hat ausdrücklich den Charakter eines Beratungsspiels. Damit steht die pädagogische Hilfestellung im Vordergrund.

 

2. Literaturauswahl

Zum Vortrag kommen mindestens zwei Stücke beliebiger Schwierigkeit und Stilistik. Die ausgewählte Literatur sollte jedoch die musikalische Leitungsfähigkeit des Zuges in geeigneter Weise zum Ausdruck bringen und der Jury eine objektive Einschätzung der gezeigten Leistungen ermöglichen. Die Gesamtvorspielzeit darf maximal 15 Minuten betragen.

 

3. Bewertungskriterien

Die Beurteilung der musikalischen Leistung geschieht anhand der genannten 10 Kriterien des Bühnenspiels (siehe § 12).

 

4. Beratungsgespräch

Die Würdigung des Vortrages findet in einem ausführlichen Beratungsgespräch ihren Niederschlag. Im Zentrum stehen pädagogische Hilfestellungen für die weitere musikalische Arbeit sowie die Beratung über die Teilnahme am Konzertwertungsspiel.

 

5. Urkunde

Jede am Kritikspiel teilnehmende Musiziergemeinschaft erhält eine Urkunde, in der die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt wird.

 

§ 15 Jury

Es sind nach Möglichkeit Wertungsrichter einzusetzen, die im Besitz eines gültigen Wertungsrichterpasses des LSW Bayern e.V. oder der Bundesvereinigung sind.

Die Jury wird vom LSW Bayern e.V. berufen und besteht aus drei Wertungsrichtern.

Die anfallenden Kosten für Honorare, Tagegelder, Unterkunft, Fahrtkosten übernimmt der Ausrichter.

Die Höhe der Honorierung der Wertungsrichter orientiert sich an den Empfehlungen des Bayr. Blasmusikverbandes.

Zu den Aufgaben der Wertungsrichter gehört auch deren Anwesenheit bei der Besprechung vor dem Wertungsspiel zur Abstimmung und Festlegung letzter Einzelheiten für den ordnungsgemäßen Ablauf. Sie findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Führungskräfte der Teilnehmer, des LSW Bayern e.V. und Organisationspersonal des Veranstalters haben zu dieser Besprechung Zutritt.

 

§ 16  Eintrittsgelder

Für Besucher der Bühnenwettbewerbe kann der Ausrichter ein Eintrittsgeld erheben.

 

§ 17  Inkrafttreten

Diese Spielordnung tritt gemäß den Beschlüssen der Delegiertenversammlung vom 21./22. März 1998 in Kraft.

Sie enthält die ergänzenden Änderungen gem. dem Beschluss der Delegierten-Versammlung vom 24. März 2007.

Die Spielordnung wurde auf die jetzige Form durch Beschluss der Delegiertenversammlung am 16. Februar 2008 geändert.

 

Geändert von der Delegiertentagung am 24.3.2012 in Michelbach.

 

 

 

 

 

Wir über uns

Herold neuGutnachbarliche Verbindungen des Spielmanns- u. Fanfarenzuges des Marktes Frammersbach aus dem unterfränkischen Lkr. Main-Spessart nach Hessen und Rheinland-Pfalz führten zu Kontakten mit außerbayerischen Spielmanns-, Fanfaren-, Hörner- u. Musikzügen, die in selbständigen "Landesverbänden für Spielmannswesen" zusammengeschlossen waren. Bedingt durch die Nähe zu den Karne- valshochburgen an Main und Rhein, über Kontakte nach Belgien und in die Niederlande waren die musikalischen Leistungen sowie die Instrumentenausstattungen dieser Vereine dem in Bayern üblichen Standard weit überlegen. Dieses Gefälle erkannte Karl Büdel (damaliger Vorsitzender des Spielmanns- u. Fanfarenzuges Frammersbach, ein Maurermeister und Sohn eines Militärmusikers), und gründete nach mühevoller Überzeugungsarbeit im Jahre 1975 in Frammersbach den "Landesverband für Spielmannswesen in Bayern e.V." (LSW Bayern e.V.), um die bayerischen Vereine an das außerbayerische Niveau heranzuführen. Seit dieser Zeit arbeiten ca. 30 bayerische Spielmanns- u. Fanfarenzüge, die im wesentlichen in der Nähe der Achse Aschaffenburg, Würzburg, Nürnberg, München, Rosenheim und von Hof bis nach Furth i.W. beheimatet sind, unentwegt daran, das Niveau nicht nur musikalisch, sondern auch optisch wesentlich zu verbessern, die Palette der eingesetzten Instrumente zu erweitern, neue Musikstücke auf der Straße und auf der Bühne darzubieten, das Ansehen der Spielmannsmusik, einer alten und sehr variantenreichen Form der Volksmusik, zu erhöhen, ohne jedoch mit dem Fortschritt die Tradition zu vergessen.Die Mitgliedsvereine des LSW-Bayern e.V. spielen in unterschiedlichsten Besetzungsformen, die vom Naturtonfanfarenzug über gemischte Züge mit Flöten und Fanfaren, Historische Instrumente wie Dudelsack oder Schwengelpfeife, Flöten mit Blasorchester bis zur Marching-Band amerikanischer Prägung reichen. Die Verbandsarbeit umfasst die Grundlagen-Lehrgänge verschiedener Leistungsstufen nach den Kriterien der "Bundesvereinigung Deutscher Blas- Und Volksmusik- Verbände" sowie die Durchführung von Workshops mit unterschiedlichsten Themen (z.B. "Schlaginstrumente", "Stabführer und Dirigenten", "Musikalische Früherziehung"), die die Ausbildung und Fortbildung in den Vereinen erleichtern und unterstützen. Weiter richtet der Verband seit 1975 im zweijährigen Turnus offene Bayerische Landesmeisterschaften für Bühnen- und Straßenspiel aus, um allen leistungswilligen Gruppen, gleich welchem anderen Verband diese angehören, einen Leistungsvergleich auf Landesebene zu ermöglichen.

1998 und 1999 haben im Fachbereich "Spielmannswesen" insgesamt 206 (157 + 49) Lehrgangsteilnehmer das Musiker-Leistungsabzeichen in Bronze nach erfolgreichem Abschluß eines D-1-Lehrganges, sowie

72 (23 + 49) Lehrgangsteilnehmer das Musiker-Leistungsabzeichen in Silber nach erfolgreichem Abschluß eines D-2-Lehrganges erhalten.

Zusätzlich haben 1999 weitere 21 Lehrgangsteilnehmer das Musiker-Leistungsabzeichen in Gold nach erfolgreichem Abschluß eines D-3-Lehrganges erhalten.

Den Lehrgang zum Registerführer (Leistungsstufe C-1 und erste Voraussetzung für die staatliche Anerkennung als Dirigent) haben weitere 18 Spielleute aus 7 Vereinen erfolgreich abgeschlossen.
Mit dieser Ausbildung sind wir im Fachbereich "Spielmannswesen" in Bayern führend vor allen anderen Musikverbänden.
Bisher wurden 14 Landesmeisterschaften zwischen Aschaffenburg und Rosenheim (zuletzt 1999 in Bad Windsheim) durchgeführt, die nächsten Landesmeisterschaften finden am 12. Mai 2001 in Alzenau- Michelbach statt.
An der Teilnahme unserer Mitgliedsvereine aus Michelbach, Neubrunn, Retzbach und Schimborn 1998 an den Deutschen Meisterschaften des Bundesverbandes für Spielmanns-, Fanfaren-, Hörner- und Musikzüge aus Michelbach, Neubrunn und Schimborn am "5. Orchesterwettbewerb Bayern 1999" des Bayerischen Musikrates von Neubrunn, Retzbach und Stephanskirchen an den Deutschen Meisterschaften des Bundesverbandes für Spielmanns- Fanfaren-, Hörner- u. Musikzüge an Pfingsten 2000 sowie der Teilnahme des Fanfarenzuges "Fränkische Herolde" Neubrunn am 5. Deutschen Orchesterwettbewerb des Deutschen Musikrates am 1. Juni 2000 in Karlsruhe hat der LSW-Bayern über die Jahre hinweg seinen Anteil geleistet und der Musik der Spielleute zu neuem Ansehen verholfen und neue Zuhörer gewonnen.

Unsere Dachverbände "Bayerischer Musikrat", "Landesverband Singen Und Musizieren In Bayern", "Bundesvereeinigung Deutscher Blas- Und Volksmusikverbände " sowie unser Dachverband der Anfangsjahre, der "Bundesverband für Spielmanns-, Fanfaren- Hörner- u. Musikzüge", haben alle in irgendeiner Form ihren Teil am Fortbestehen unseres kleinen Landesverbandes beigetragen, der jedoch nur dank der finanziellen Förderung der Lehrgangsarbeit durch das Bayerische Staatsministerium Für Wissenschaft, Forschung Und Kunst gezielt arbeiten konnte.

Unsere Vorstellungen haben wir sicherlich noch nicht alle verwirklicht und halten deshalb auch an diesem "LSW" fest. Mit der Gründung eines eigenen Auswahl-/Verbandsorchesters im Jahr 2000, das uns durch durch den Beitritt zum Bayerischen Blasmusikverband e.V. ermöglicht wird, steht uns eine weitere Möglichkeit offen, gesetzte Ziele zu erreichen und als Multiplikator für unsere Mitgliedsvereine zu wirken.

Für die Mitglieder der Vorstandschaft und des Beirates steht nach wie vor im Vordergrund, die Leistung und das Erscheinungsbild der Mitgliedsvereine zu verbessern; der Verband und dessen Darstellung bleibt im Hintergrund.

Zum 25-jährigen Bestehen des Verbandes ist es jedoch sicherlich gerechtfertigt, auch den Verband einmal einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen.

Weitere Spielmanns-, Fanfaren-, Hörner- und Musikzüge sowie Einzelpersonen oder Firmen, die uns und unsere Arbeit unterstützen und an unseren Aus- und Fortbildungsangeboten teilnehmen wollen, sind uns als Mitglieder herzlich willkommen.

Hierzu erteilen unsere Vorsitzenden, weitere Auskünfte.